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GUIDE VELO

Massnahmen zur Veloförderung

1.4.5

Infrastrukturen
Verkehrsregime

Einbahnstrasse mit Velo-Gegenverkehr

Beschreibung

Eine Einbahnstrasse mit Velo-Gegenverkehr ist eine Einbahnstrasse, für die häufig Tempo 30 gilt, und die für Velos in beide Richtungen geöffnet ist. Am Anfang der Strasse muss ein Verkehrssignal auf den Velo-Gegenverkehr hinweisen. Eine gelbe Markierung (Radstreifen) kann angebracht werden, um den Raum, der den Velofahrenden zur Verfügung steht, klar abzugrenzen. Seit 2016 wird der Velo-Gegenverkehr standardmässig auf alle neuen Einbahnstrassen angewendet, wobei Ausnahmen speziell begründet werden müssen.

Nutzen

Eine Einbahnstrasse mit Velo-Gegenverkehr sorgt für eine gute Zugänglichkeit und für dichte Verbindungen im Velowegnetz, da dadurch Umwege vermieden und alternative Routen geschaffen werden können. Erfahrenere Verkehrsteilnehmer:innen fühlen sich hier angesichts entgegenkommender Fahrzeuge wohler als Anfänger:innen. Velo-Gegenverkehr in Einbahnstrassen kommt insbesondere Alltagsfahrten zugute.

Herausforderungen

Eine Einbahnstrasse mit Velo-Gegenverkehr bietet Velofahrenden ein relativ hohes Mass an Sicherheit, insbesondere wenn der für Velofahrer:innen vorgesehene Bereich mit einem Radstreifen markiert ist (empfohlen bei Steigungen oder bei starkem Autoverkehr). Die zulässige Geschwindigkeit sollte bei dieser Art der Gestaltung 50 km/h nicht überschreiten. Falls keine Bodenmarkierung vorhanden ist, können Velofahrende weiter in der Mitte der Fahrbahn fahren und sind somit besser sichtbar.

Besondere Vorsicht ist jedoch an Kreuzungspunkten (Ausfahrten von Parkplätzen, Strasseneinmündungen) geboten. Es ist wichtig, Autofahrende auf den beidseitigen Veloverkehr aufmerksam zu machen. Diese Massnahme ist relativ kostengünstig umzusetzen.

Einfahrt in eine Einbahnstrasse mit Velogegenverkehr, Delsberg

Einbahnstrasse mit Velogegenverkehr, Bern

Radstreifen in Gegenrichtung zur Einbahn auf der Speichergasse, Bern

Nur herkömmliche Velos und langsame E-Bikes dürfen Einbahnstrassen befahren. Schnelle E-Bikes (45km/h) sind von dieser Erlaubnis ausgenommen, es sei denn, sie schalten Ihren Motor aus oder die Ausnahme für den Gegenverkehr beinhaltet auch Mofas.

Quellen

  • bfu (2016): Einbahnstrassen – Radverkehr in Gegenrichtung. Empfehlung Verkehrstechnik MS.005-2016.

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