F | D

GUIDE VELO

Massnahmen zur Veloförderung

1.4.2

Infrastrukturen
Verkehrsregime

Begegnungszone

Beschreibung

In der Begegnungszone haben Fussgänger:innen Vortritt und die Geschwindigkeit von Fahrzeugen ist auf 20 km/h begrenzt. Fussgänger:innen sollten die Strasse als Aufenthaltsort oder zum Spielen nutzen können. Sie dürfen den Verkehr jedoch nicht absichtlich behindern. Spezielle Veloverkehrsanlagen sind dort nicht erlaubt. Sofern nicht anders angegeben, gilt der Rechtsvortritt. Das Parkieren von Autos ist nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt. Die Begegnungszone wird durch ein Ein- und Ausfahrtsschild abgegrenzt.

Nutzen

Die Begegnungszone fördert die Koexistenz der verschiedenen Verkehrsteilnehmer:innen. Wenig geübte Velofahrende werden dies als sehr vorteilhaft empfinden, ebenso wie bei geringem Fussverkehrsaufkommen auch alle Velofahrenden, die es eiliger haben. Besonders in Wohngebieten und in der Nähe von Schulen haben Begegnungszonen einen grossen Mehrwert.

Herausforderungen

Begegnungszonen stärken die Aneignung der Strasse durch die Anwohner:innen. Da Fussgänger:innen Vorrang haben, ist von Velofahrenden erhöhte Aufmerksamkeit und eine angepasste Geschwindigkeit gefordert. In Gebieten mit hohem Fussgänger:innen-Aufkommen sollten auch alternative Velorouten angeboten werden.

Erste Begegnungszone der Schweiz im Bahnhofquartier in Burgdorf

Begegnungszone auf dem Bullingerplatz, Zürich

Begegnungszone auf der Bahnhofstrasse in Luzern

Begegnungszone auf der Mittelstrasse, Bern


Quellen

Wir verwenden Cookies, um Ihre Erfahrung auf unserer Website zu verbessern. Wenn Sie weiter surfen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.