In der Begegnungszone haben Fussgänger:innen Vortritt und die Geschwindigkeit von Fahrzeugen ist auf 20 km/h begrenzt. Fussgänger:innen sollten die Strasse als Aufenthaltsort oder zum Spielen nutzen können. Sie dürfen den Verkehr jedoch nicht absichtlich behindern. Spezielle Veloverkehrsanlagen sind dort nicht erlaubt. Sofern nicht anders angegeben, gilt der Rechtsvortritt. Das Parkieren von Autos ist nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt. Die Begegnungszone wird durch ein Ein- und Ausfahrtsschild abgegrenzt.