Fussgängerzonen stärken die Aneignung der Strasse durch die Anwohner:innen und die Attraktivität der Geschäfte. Es ist kontraproduktiv, Velos aus diesen Zonen zu verbannen. Wenn die Zonen für Velofahrende zugelassen sind, ermöglichen sie die Erschliessung von historischen Zentren und Geschäften, wobei eine hohe Sicherheit gewährleistet ist. Als Hauptachse des Velowegnetzes sind sie jedoch nicht geeignet. Da Fussgänger:innen Vorrang haben, ist von Velofahrenden eine erhöhte Aufmerksamkeit und eine angepasste Geschwindigkeit gefordert.
Die meisten Velofahrenden passen ihr Tempo an, wenn Fussgänger:innen in der Nähe sind. Um die Aufmerksamkeit der Velofahrenden auf die Anwesenheit von Fussgänger:innen zu lenken, kann das Signal «Velo gestattet» ergänzt werden, z. B. mit den Worten « Schrittgeschwindigkeit erlaubt» oder "Velo gestattet, Fussgänger haben Vortritt". Es können auch Sensibilisierungsmassnahmen durchgeführt werden.