Eine Einbahnstrasse mit Velo-Gegenverkehr ist eine Einbahnstrasse, für die häufig Tempo 30 gilt, und die für Velos in beide Richtungen geöffnet ist. Am Anfang der Strasse muss ein Verkehrssignal auf den Velo-Gegenverkehr hinweisen. Eine gelbe Markierung (Radstreifen) kann angebracht werden, um den Raum, der den Velofahrenden zur Verfügung steht, klar abzugrenzen. Seit 2016 wird der Velo-Gegenverkehr standardmässig auf alle neuen Einbahnstrassen angewendet, wobei Ausnahmen speziell begründet werden müssen.