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GUIDE VELO

Massnahmen zur Veloförderung

1.5.1

Infrastrukturen
Kreuzungen

Velofreundliche Lichtsignalanlagen

Beschreibung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Velofahrende bei ampelgesteuerten Kreuzungen zu bevorzugen. Zunächst geht es darum, den Velofahrenden eigene Ampeln auf ihrer Höhe zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich können Bodeninduktionsschleifen oder Kameras dafür sorgen, dass Velos, die sich einer Kreuzung nähern, erkannt werden und schneller grün erhalten. So können die Velofahrenden vor dem motorisierten Individualverkehr in die Kreuzung einfahren und verfügen dadurch über eine bessere Sichtbarkeit. Dies bedingt aber auch einen Radstreifen bis zur Lichtsignalanlage und einen Velosack, damit sich Velofahrende vor den Autos aufstellen können. Durch die Koordination der Schaltungen mehrerer aufeinanderfolgender Kreuzungen können grüne Wellen für Velos geschaffen werden. In einigen nordischen Ländern werden bei Regen häufiger Grünphasen für Velofahrende gewährt.

Nutzen

Diese Massnahmen fördern vor allem die Verbindung der Velowege und den Verkehrsfluss beim Velofahren: Die Wartezeiten an Kreuzungen werden verkürzt oder sogar ganz aufgehoben. Der Fahrkomfort wird durch die Verminderung von Stopps und Anfahrten verbessert. Diese Massnahmen sind für alle Velofahrenden von Vorteil, besonders für Alltagsfahrten. Durch die Verkürzung der Fahrzeiten fördern sie die Nutzung des Velos im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln.

Herausforderungen

Die Bevorzugung von Velofahrenden an mit Lichtsignalen gesteuerten Kreuzungen ermöglicht es, die Wartezeiten zu minimieren und die Attraktivität einer Veloroute zu gewährleisten. Es ist jedoch wichtig, die Geschwindigkeit des Strassenverkehrs, die Führung des Autoverkehrs und die Sicherheit der Fussgänger:innen beim Überqueren der Strasse zu berücksichtigen. Eine Interessenabwägung ist daher erforderlich. Darüber hinaus können weitere Massnahmen getestet werden. Aufgrund der Anpassung des gesetzlichen Rahmens kann beispielsweise Rechtsabbiegen bei Rot eingeführt werden.

Veloampel an der Murtenstrasse, Bern

Separate Ampel für die Velospur auf der Lorrainebrücke, Bern

Rechtsabbiegen bei rot

Das Rechtsabbiegen bei rot wurde am 1. Januar 2021 in die Schweizer Gesetzgebung aufgenommen. Diese Massnahme erlaubt es Velofahrenden an einer Kreuzung nach rechts abzubiegen, wenn das Lichtsignal für Autos rot ist, sofern die Situation dies zulässt (Vorhandensein von Radstreifen, Sichtverhältnisse usw.). Das Rechtsabbiegen bei rot wird durch ein spezielles Signal erlaubt. Vorrang haben jedoch weiterhin Verkehrsteilnehmende, die bei Grün fahren, sowie Fussgänger:innen, die die Strasse überqueren. Die rote Ampel wird somit für Velofahrende in «kein Vortritt» umgewandelt.

Diese Massnahme wurde in mehreren Studien und einem erfolgreichen Pilotprojekt in Basel erarbeitet. Sie verbessert den Komfort, den Fluss und die Geschwindigkeit des Veloverkehrs, indem die Stopps an Ampeln reduziert werden. Auch die Sicherheit der Velofahrenden wird erhöht, da sie abbiegen können, während die anderen rechts abbiegenden Fahrzeuge angehalten werden.

Diese Massnahme erfordert von den Velofahrenden eine erhöhte Aufmerksamkeit beim Abbiegen, wo sich Fahrzeuge oder Fussgänger:innen befinden können. Dadurch erhöht sich das Risiko von Konflikten. Es wird nicht empfohlen, diese Massnahme bei schlechter Sicht, starkem Gefälle oder Tramschienen zuzulassen.

Zusatztafel rechts abbiegen für Velos bei Rot erlaubt. Einfahrt Kanonengasse, Basel

Zusatztafel rechts abbiegen für Velos bei Rot erlaubt. Einfahrt Schützenmattstrasse, Bern

Quellen

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