Der Verkehr auf diesen Wegen ist in der Regel durch eine entsprechende Beschilderung (Fahrverbot oder eingeschränkte Nutzung) oder durch Schranken auf landwirtschaftliche Fahrzeuge beschränkt. Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens sind die Wege oft nur einspurig und verfügen gegebenenfalls über Ausweichstellen. Der Belag ist unterschiedlich (Kies-, Beton-, Asphaltwege, Naturwege mit asphaltierten Fahrspuren usw.). Sie sind für Geschwindigkeiten von 30 bis 40 km/h für motorisierte Fahrzeuge ausgelegt.