F | D

GUIDE VELO

Massnahmen zur Veloförderung

1.4.1

Infrastrukturen
Verkehrsregime

Tempo-30-Zone und «Velostrasse»

Beschreibung

Die Tempo-30-Zone ist ein häufig eingesetztes Verkehrsregime in bebauten Gebieten. Es handelt sich um ein durch Verkehrssignale abgegrenztes Gebiet, in dem die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt ist. Fahrzeuge (motorisiert oder nicht) haben Vortritt, aber Fussgänger:innen dürfen die Strasse überall überqueren. Radstreifen werden nur bei Bedarf markiert, z. B. bei Gegenverkehr für Velofahrende auf Einbahnstrassen. An jeder Kreuzung gilt Rechtsvortritt, ausser im Fall einer «Velostrasse», wo alle auf dieser Vorfahrtsstrasse Vortritt haben. Es gibt auch Strassen, die auf 30 km/h begrenzt sind, aber über keine weiteren Verkehrsberuhigungsmassnahmen verfügen.

Nutzen

Da die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen MIV und Velos reduziert werden, erhöht die Tempo-30-Zone die Sicherheit der Velofahrer:innen, auch wenn ein Auto mit 30 km/h immer noch eine gewisse Gefahr darstellt. Im Falle einer «Velostrasse» erhöht der aufgehobene Rechtsvortritt den Komfort der Velofahrer:innen und die Kontinuität des Netzes. Ausserdem erhöht die Velostrasse die Attraktivität einer Strecke, da sie ausreichend Platz zum Überholen bietet. Alle Nutzer:innen-Gruppen, unabhängig vom Fahrtzweck profitieren von dieser Massnahme, die mit relativ geringen Kosten verbunden ist.

Herausforderungen

Die reduzierte Fahrgeschwindigkeit wird durch eine Kombination aus der Beschränkung auf 30 km/h und durch Verkehrsberuhigungsmassnahmen wie Fahrbahnverengungen, alternierendem Parken oder Stadtmobiliar (z. B. Pflanzenkübel) erreicht. Das Umfahren dieser Hindernisse kann den Fahrkomfort für Velos einschränken, und besonders die Ausweichbewegungen nach links stellen eine gewisse Gefahr dar.

Tempo-30-Zonen verbessern die Querungsmöglichkeiten für zu Fuss Gehende und eine niedrigere Geschwindigkeit erhöht die Lebensqualität im Quartier. Ohne Veloinfrastruktur und abhängig vom Aufkommen des MIV hat die Geschwindigkeitsbegrenzung allein jedoch nur einen geringen Nutzen für die Sicherheit der Velofahrenden – zumal die Geschwindigkeit von den Autofahrenden nicht immer eingehalten wird. Ausserdem behindert der Rechtsvortritt das zügige Vorankommen beim Velofahren - ein Problem, das mit der «Velostrasse» gelöst werden kann. «Velostrassen» müssen Teil eines festgelegten Wegnetzes für den Veloverkehr sein und deren Einrichtung bedingt eine ausreichende Anzahl Velofahrender (im Vergleich zum Autoverkehr).

Velostrasse, Freiestrasse in Bern

Tempo-30-Zone, Mühlemattstrasse in Bern

In einer Tempo-30-Zone mit Gegenverkehr ist in der Regel keine Veloinfrastruktur markiert. Bei einer Einbahnstrasse mit Tempo 30 für den motorisierten Verkehr macht in der Regel ein Radstreifen die anderen Verkehrsteilnehmenden darauf aufmerksam, dass Velofahrende auch in der Gegenrichtung fahren dürfen (siehe Massnahme Einbahnstrasse mit Velo-Gegenverkehr).

Tempo-30-Zone mit zweiteiligem Fahrverbot, Morgartenstrasse in Bern

Tempo-30-Zone mit Velo-Gegenverkehr in der Nägeligasse in Bern

Bei der Gestaltung von Verkehrsberuhigungs-Elementen zur Verringerung der Geschwindigkeit von Autofahrenden (Fahrbahnverengungen, Stadtmöblierung usw.) sollten die Fahrwege von Velofahrer:innen berücksichtigt werden.

Tempo-30-Zone in Porrentruy mit einem Hindernis, das den Weg für Velofahrer:innen nicht unterbricht

Velostrasse in Utrecht, Niederlande

In anderen Ländern gibt es "echte" Velostrassen, wie z. B. in den Niederlanden, wo das Schild darauf hinweist, dass Autos hier nur zu Gast sind ("te gast"). Velofahrende haben Vortritt, dürfen nicht überholt werden und können nebeneinander fahren.

Quellen

Wir verwenden Cookies, um Ihre Erfahrung auf unserer Website zu verbessern. Wenn Sie weiter surfen, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.